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   OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16   

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OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16 (https://dejure.org/2017,16264)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 1 A 331/16 (https://dejure.org/2017,16264)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 1 A 331/16 (https://dejure.org/2017,16264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 6, § 80 Satz 2
    Baugenehmigung, Regelungsgehalt, Bauvorlagen, ; Zugehörigkeitsvermerk, Grenzgarage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung für "EFH mit Garage": Terrassennutzung des Garagendachs zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugenehmigung für "EFH mit Garage": Terrassennutzung des Garagendaches zulässig? (IBR 2017, 401)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung einer Nachbarbaugenehmigung: Nach einem Jahr ist Schluss! (IBR 2017, 478)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    28 Die 1996 erteilte Baugenehmigung ist den Klägerinnen gegenüber bestandskräftig geworden, wobei sie ihr Widerspruchs- und Klagerecht auch hinsichtlich der nachträglich errichteten Dachterrasse nach den vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294) aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entwickelten Grundsätzen durch Zeitablauf verloren haben.

    Ein Verlust des Widerspruchs- und Klagerechts durch Zeitablauf tritt in entsprechender Anwendung von § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 VwGO aber auch dann ein, wenn ein Nachbar seinen Widerspruch nicht vor Ablauf der Jahresfrist einlegt, die ab dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wird, in dem er Kenntnis von der erteilten Baugenehmigung hätte haben müssen, weil sich das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber etwa durch Nachfrage beim Bauherrn oder der Baubehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 a. a. O., juris Rn. 25; aus der neueren Senatsrspr. vgl. Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 33 f. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11

    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2013 - 10 A 2269/10

    Erteilung einer Baugenehmigung für die "Nutzungsänderung der Mehrzweckhalle in

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 247/12

    Vereinbarkeit eines Freigängerhauses mit 60 Gefangenenplätzen mit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    So genügt es nicht, dass ein Bauelement in einer bei den Bauakten befindlichen Ausführungsplanung eingezeichnet ist, wenn bei verständiger Würdigung (§§ 133, 157 BGB) keine Zugehörigkeit zur Baugenehmigung besteht (vgl. auch Senatsurt. v. 5. April 2013, SächsVBl. 2014, 36, 39).
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    26 Zur Ermittlung des Regelungsgehalts von Baugenehmigungen ist folgender Maßstab anzulegen: Die Bauaufsichtsbehörde bestimmt Inhalt und Reichweite einer von ihr erteilten Baugenehmigung; Teil dieser Entscheidung ist es, anhand der vom Bauherren mit dem Bauantrag eingereichten Bauvorlagen den Genehmigungsgegenstand im Einzelnen zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 1997 - 4 B 240.96 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    Ein Verlust des Widerspruchs- und Klagerechts durch Zeitablauf tritt in entsprechender Anwendung von § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 VwGO aber auch dann ein, wenn ein Nachbar seinen Widerspruch nicht vor Ablauf der Jahresfrist einlegt, die ab dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wird, in dem er Kenntnis von der erteilten Baugenehmigung hätte haben müssen, weil sich das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber etwa durch Nachfrage beim Bauherrn oder der Baubehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1974 a. a. O., juris Rn. 25; aus der neueren Senatsrspr. vgl. Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 33 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14

    Abweichung, Baugenehmigung, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Sachsen, 23.01.2017 - 1 A 516/14

    Vorbescheid; Bauvorlagen; Bestimmtheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16
    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für Fallgestaltungen, in denen der Anfechtungsklage des Nachbarn nach §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich ein erfolgloses Widerspruchsverfahren vorgeschaltet sein muss(te), wiederholt ausgeführt, dass für einen Nachbarn, dem die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben wurde, zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist läuft, dass diesem aber für den Fall, dass er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder dass er diese hätte erlangen müssen, nach Treu und Glauben die Berufung darauf versagt ist, dass sie ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde (grundlegend BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 20 ff.; ebenso: BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 2 M 12/15 - NVwZ-RR 2015, 727 = juris Rn. 12; OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 6 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 33 ff.; U.v. 14.12.2017 - 8 S 1148/16 - juris Rn. 23; SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1256).

    Mit Ablauf der Jahresfrist wird die Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn bestandskräftig (vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2017 a.a.O).

  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (Senatsurt. v. 5. Juli 2023 - A 418/20 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 14. Juni 2017 - 1 B 21/17 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 9. März 2017 - 1 A 331/16 -, juris Rn. 26 und Senatsbeschl. v. 23. Januar - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (Senatsbeschl. v. 14. Juni - 1 B 21/17 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 9. März 2017 - 1 A 331/16 -, juris Rn. 26 und Senatsbeschl. v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 13.02.2020 - 1 B 283/19

    Baunachbarstreit; Hotelbetrieb; Rücksichtnahmegebot; Schallimmissionsprognose

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Juni 2017 - 1 B 21/17 -, juris Rn. 4, Senatsurt. v. 9. März 2017 - 1 A 331/16 -, juris Rn. 26 und Senatsbeschl. v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17

    Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit;

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsurt. v. 9. März 2017 - 1 A 331/16 -, juris Rn. 26 und Senatsbeschl. v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28).5 Ausgehend hiervon ist nach summarischer Prüfung nicht erkennbar, dass die Baugenehmigung zu unbestimmt wäre.
  • OVG Sachsen, 26.01.2023 - 1 A 455/17

    Vorbescheid; Rechtschutzbedürfnis

    Ebenso können die mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 23. September - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314-325, juris Rn. 28 ff.) erörterten Fragen offen bleiben, ob die Beigeladene gegenüber einer etwaigen Wohnnutzung im Gebäude der Klägerin mehr Rücksicht nehmen muss als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung auf ihrem eigenen Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 4 B 32.20 -, juris Rn. 10), ob für die Beurteilung der Zumutbarkeit der am errichteten Gebäude der Klägerin durch das S.-Bad ausgelösten Lärmimmissionen die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) maßgeblich ist (vgl. zum Freibad als Sportanlage: BayVGH, Urt. v. 24. August 2007 - 22 B 05.2870 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urt. v. 19. April 2010 - 7 A 2362/07 -, juris Rn. 68 f.), ob ggf. die nunmehr für ein urbanes Gebiet geregelten Immissionsrichtwerte (§ 2 Abs. 1a 18. BImSchV) herangezogen werden können und welche Besucherzahl ggf. als lärmauslösend zu berücksichtigen wäre (zur Ermittlung des Regelungsgehalts einer Baugenehmigung: Senatsurt. v. 9. März - 1 A 331/16 -, juris Rn. 26; zu verminderter Rücksichtnahmepflicht gegenüber baurechtswidriger Nutzung: Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 147. EL August 2022, § 34 Rn. 49a m. w. N.; zur Konkretisierung der höchstzulässigen Besucherzahl bei entsprechender Anwendung der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung: § 44 Abs. 1 Satz 1 SächsVStättVO).
  • VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bestandskraft einer

    Mit Ablauf der Jahresfrist wird die Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn bestandskräftig (vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28).
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